
Art des Laufes:
Trail-Lauf
Termin:
Sonntag, 27. Februar 2022
Start/Ziel:
Sportplatz SV Wiesent, Bahnhofstraße 14, 93109 Wiesent
Strecken:
WiesenterFaschingsTrail75 – 75,2 km – 1.710 HM ↗ – 1.710 HM ↘
WiesenterFaschingsTrail50 – 50,6 km – 1.080 HM ↗ – 1.080 HM ↘
WiesenterFaschingsTrail30 – 30,1 km – 700 HM ↗ – 700 HM ↘
WiesenterFaschingsTrail15 – 14,8 km – 310 HM ↗ – 310 HM ↘
Zwergerl-Lauf – 500 m
Kinder-Lauf – 1,2 km und 2,4 km
Startzeiten:
WiesenterFaschingsTrail75 – 07:00
WiesenterFaschingsTrail50 – 10:00
Zwergerl-Lauf – 12:00
Kinderlauf – 12:20
WiesenterFaschingsTrail30 – 13:00
WiesenterFaschingsTrail15 – 14:30
Briefing:
Jeweils 15 Minuten vor dem Start
Startnummernausgabe:
Samstag, 26.02.2022 von 14:00 bis 18:00 Uhr
RunFellows, Bergweg 3, 93109 Wiesent
Sonntag, 27.02.2022 ab 06:00 Uhr
Sportplatz SV Wiesent, Bahnhofstraße 14, 93109 Wiesent
Organisationsbeitrag:
WiesenterFaschingsTrail75 – 70 EUR
WiesenterFaschingsTrail50 – 50 EUR
WiesenterFaschingsTrail30 – 30 EUR
WiesenterFaschingsTrail15 – 20 EUR
Zwergerl- und Kinderlauf je – 6 EUR
Bei Anmeldung bis einschließlich 28.01.2022 10% Nachlass und von 29.01. bis einschließlich 04.02.2022 5% Nachlass auf die Startgebühr.
Bei Nachmeldungen vor Ort ist ein Nachmeldebeitrag von 5 EUR zu entrichten.
Anmeldung:
Anmeldung online ab 21. Januar 2022 unter
https://events.runfellows.com/laeufe/wft-start/wft-anmeldung/
Die Zahlungsdetails werde nach erfolgreicher Anmeldung und Eintrag in die Starterliste zugeschickt.
Meldeschluss:
Dienstag, 22. Februar 2022 23:59
Abmeldung:
Nach erfolgtem Eintrag in die Starterliste ist eine Abmeldung mit Rückerstattung der Startgebühr nur durch Krankheit (Attest) oder den im Punkt COVID-19 aufgeführten Gründen möglich. Ab einer Woche vor dem Start bis zwei Tage vor dem Start kann nur noch die Startgebühr abzüglich eines Organisationsbeitrages zurückerstattet werden. Ab einem Tag vor dem Start ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Absage:
Bei einer Absage durch den Veranstalter, z.B. wegen einer Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen, Nichterreichen der Mindeststarterzahl, etc. werden dieselben Rückzahlungsmodalitäten angewandt, wie bei einer begründeten Abmeldung des Teilnehmers.
Bei einer kurzfristigen Absage wird bereits beschaffte Verpflegung einem wohltätigen Zweck, z.B. den Tafeln zugeführt.
Teilnehmerlimit:
Mindeststarterzahl: 10 Teilnehmer pro Strecke. Werden für eine Strecke weniger Starter gemeldet, behalten wir uns vor, die Strecke nicht zu starten. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, auf eine andere Strecke zu wechseln.
Für den WiesenterFaschingsTrail75 ist die Mindeststarterzahl 3 Teilnehmer.
Maximale Starterzahl pro Strecke: Abhängig von den zum Startzeitpunkt geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, jedoch max. 100 Teilnehmer pro Strecke.
Ergebnisse:
Ergebnisse der Wiesenter Faschings Trails 2022 werden unter
https://events.runfellows.com/laeufe/wft-start/wft-ergebnisse/
veröffentlicht.
Die Ergebnisse des WiesenterFaschingsTrail75 und WiesenterFaschingsTrail50 werden an die DUV gemeldet.
Zeitlimit:
WiesenterFaschingsTrail75 – 12:30 Stunden
WiesenterFaschingsTrail50 – 09:00 Stunden
WiesenterFaschingsTrail30 – 06:00 Stunden
WiesenterFaschingsTrail15 – 03:30 Stunden
Cut-Off-Zeiten:
Ab Jahrgang 1952 entfallen die Cut-Off-Zeiten
WiesenterFaschingsTrail75
VP Frankenberg – 15,8 km – 02:40 Stunden – 09:40 Uhr
VP Marienstein – 45,1 km – 07:10 Stunden – 14:10 Uhr
WiesenterFaschingsTrail50
VP Frankenberg – 15,8 km – 02:40 Stunden – 12:40 Uhr
VP Falkenstein – 26,5 km – 04:20 Stunden – 14:20 Uhr
WiesenterFaschingsTrail30
VP Berndorf – 15,1 km – 2:00 Stunden – 16:00 Uhr
WiesenterFaschingsTrail15
VP Heilsberg – 7,0 km – 01:45 Stunden – 16:15 Uhr
Zeitnahme:
Manuelle Brutto-Zeitnahme an Start/Ziel, sowie Zwischenzeiten bei den Kontroll- und Versorgungspunkten
Streckenmarkierung:
Die WFT75, WFT50 und WFT30 Strecken sind NICHT markiert. GPX-Dateien der Strecke oder alternativ ausdruckbare Kartenausschnitte, werden zum Download zur Verfügung gestellt.
Die WFT15 Strecke ist als Einsteigerstrecke markiert.
Versorgung:
WiesenterFaschingsTrail75 – 4 Versorgungspunkte + Zielverpflegung
WiesenterFaschingsTrail50 – 3 Versorgungspunkte + Zielverpflegung
WiesenterFaschingsTrail30 – 1 Versorgungspunkt + Zielverpflegung
WiesenterFaschingsTrail15 – 1 Versorgungspunkt + Zielverpflegung
Versorgung mit Wasser, Iso, Tee, Suppe, Getränke, Warm- und Kaltverpflegung auch vegetarisch, bei Bedarf vegane Verpflegung.
Änderungen vorbehalten.
Eigenverpflegung:
Eigenverpflegung kann vor dem Start abgegeben werden und wird zu den VPs transportiert. Die Verpflegung ist für jeden VP extra zu verpacken und deutlich und unverlierbar mit Namen, Startnummer und VP zu kennzeichnen.
Drop-Bags:
Drop-Bags max. 50x30x30 cm können bei der Startnummernausgabe abgegeben werden und werden zu den VPs und nach Abbau der VPs wieder zurück ins Ziel transportiert.
Die Drop-Bags sind deutlich und unverlierbar mit Namen, Startnummer und VP zu kennzeichnen.
WFT75 und WFT50 max. je 2 Drop-Bags pro Starter
WFT30 max. 1 Drop-Bag pro Starter
WFT15 keine Drop-Bags
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Pflichtausrüstung:
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Laufes ist verpflichtend:
WFT75, WFT50, WFT30 zusätzlich
Eine unvollständige Pflichtausrüstung kann zum Ausschluss oder Disqualifikation führen.
Empfohlene zusätzliche Ausrüstung:
WFT75, WFT50 zusätzlich
Umweltschutz:
Ein umweltgerechtes Verhalten aller Teilnehmer setzen wir eigentlich voraus. Da die Laufstrecke teilweise durch Naturschutzgebiete führt und uns der Schutz der Umwelt sehr am Herzen liegt, führen wir diesen Punkt hier trotzdem noch einmal auf.
Seinen Müll, wie z.B. Gel-Beutel einfach in die Landschaft zu werfen, ist ein absolutes No-Go. Aus diesem Grund ist die mitgeführte Verpflegung mit der Startnummer zu markieren. Sollten wir Müll unserer Teilnehmer auf der Strecke finden, behalten wir uns vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren und dies auch so in die Wertung einzutragen. Der Müll kann an den VPs entsorgt werden.
Bitte achtet beim Lauf auch auf Flora und Fauna und zertretet oder zerbrecht nicht mutwillig Pflanzen, Pilze, etc. Wir stoppen nicht auf die hundertstel Sekunde, so viel Zeit muss sein, der Natur die gebotene Achtung zu erbringen.
Wir stellen zwar Pappbecher an den Versorgungsstellen zur Verfügung, jedoch wäre es schön, wenn wir die Anzahl reduzieren können, indem jeder Teilnehmer einen eigenen Trinkbehälter für die Aufnahme von Getränken an den Versorgungspunkten mit sich führt.
Die Naturschutz-Auflagen für die Streckenabschnitte in den Naturschutzgebieten „Hölle“ und „Schlossberg-Falkenstein“ sind zwingend einzuhalten.
Nach dem Lauf:
Duschmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden.
Nach dem Lauf sorgt unser Caterer wieder für das leibliche Wohl der Läufer. Es können bei der Anmeldung verschiedene Gerichte zum Essen vor Ort vorbestellt werden. Es besteht auch wieder die Möglichkeit, das Essen zum Mitnehmen zu bestellen.
Die Leichtathletik Abteilung des SV-Wiesent betreibt außerdem einen Grill vor dem Sportheim.
COVID-19:
Um allen eigeladenen Teilnehmer einen möglichst schönen Lauf mit einem unbeschwerten Zusammentreffen zu ermöglichen und die Teilnehmer und unsere Helfer zu schützen, sind die SARS-COV-2 Regeln unbedingt einzuhalten.
Vorbehaltlich der zum 17.02.2022 geänderten Zugangsbeschränkungen im Freistaat Bayern, dürfen nur Teilnehmer an den Start gehen, die entweder gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder gleichgestellte gem. 15. BayIfSMV, oder über einen gem. §4 Absatz 6 anerkannten negativen Testnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form nachweisen können (3G).
Impf-, Genesen-, bzw. Testnachweise aller Teilnehmer und Helfer werden im Vorfeld überprüft.
Nicht teilnehmen können:
Beim Briefing, an den Verpflegungspunkten und nach dem Lauf steht Handdesinfektionsmittel bereit. Bitte dies auch ausreichend anwenden.
Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch im Freien ist zu achten.
Innerhalb geschlossener Räume herrscht FFP2 Maskenpflicht
Haftungsausschluss:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften.
Jeder Teilnehmer folgt dem festgelegten beschriebenen Weg.
Jeder Teilnehmer läuft auf ihre/seine eigene Verantwortung. Es gibt keine Straßensperrungen, Absicherungen oder dergleichen.
Alle Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der StVO, die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der StVO liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Teilnehmers
Die Verantwortung für witterungsangepasste Kleidung, Schuhe und Ausrüstung sowie Navigation trägt jeder Teilnehmer selbst.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine/ihre körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der/die Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme am Lauf verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein/ihr konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen an einen Traillauf dieser Länge entspricht.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder von ihnen mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer zurückzufordern.
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Jeder Teilnehmer erkennt durch ihr/sein Erscheinen am Lauftag diese Bedingungen an und erklärt damit eine uneingeschränkte Haftungsfreistellung gegenüber dem Veranstalter.
Datenschutz:
Bei Anmeldung erklärt der Anmeldende seine Kenntnisnahme und Einverständnis zu den zu folgenden Punkten:
Veröffentlichung und Speicherung von Namen Vorname, Wohnort, Verein, Geschlecht und Geburtsjahr in der Teilnehmerliste durch die Firma RunFellows.
Veröffentlichung der vorstehenden Daten und der Laufzeit in der Ergebnisliste durch die Firma RunFellows.
Weitergabe der Ergebnisliste an die DUV zur Aufnahme in die Statistikdatenbank.
Veröffentlichung, Verarbeitung und Verbreitung der im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen.
Bild-, Film- und Tonrechte:
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das während des Laufes und der gemeinsamen Aktivitäten dieses Tages gemachten Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
Anmerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Version 1.2 Stand 23.02.2021